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Rentenbericht

Der RentenexperteBernd Raffelhüschen hält der Generation der 30- bis 50-Jährigen vor, sie habe zu wenige Kinder bekommen und damit die Rentenmisere verursacht.

Die Einschnitte bei der Altersvorsorge sind nach Meinung des Rentenexperten Bernd Raffelhüschen gerechtfertigt. In der „Sächsischen Zeitung“ lobte er dabei den Rentenbericht der Bundesregierung. Der Bericht sei deutlich realistischer als die Prognosen vor 10 oder 15 Jahren. „Dass es nicht so weiter gehen konnte wie bisher, war allen klar.“ Er geht davon aus, dass die Beiträge „auf lange Sicht auf 23 oder 24 Prozent klettern“. Die Rentenhöhe bleibe nominal konstant, der Realwert sinke durch die Teuerungsrate.

 

Rentenniveau um 25 Prozent niedriger

 

Das Rentenniveau sei, so der Professor, durch eine Reihe von Maßnahmen insgesamt um 25 Prozent abgeschmolzen. Im Jahr 2035 sei nach der jetzt geltenden Rechtslage eine Grundsicherung bei einem Niveau von circa 38 bis 39 Prozent der Bruttolöhne garantiert – deutlich weniger als das gegenwärtige Rentenniveau. „Heute liegen wir bei etwa 50 Prozent", schätzt Raffelhüschen. Die Generation der 30- bis 50-Jährigen bekomme später im Alter weniger heraus. „Das ist aber gerechtfertigt, denn das ist die Generation, die keine Kinder in die Welt gesetzt hat.“

 

Nur noch eine Grundsicherung

 

Die Generation der 30- bis 50-Jährigen kann seiner Meinung nach nur eine Grundsicherung bekommen. Sie müsse selbst für das Alter vorsorgen. „Den Jammerlappen meiner Generation kann man nur sagen: ´Bitte, das habt ihr so gewollt´.“ Der Unterhalt für ein Kind sei übrigens teurer als die private Altersvorsorge.

Die staatliche Rentenversicherung will Raffelhüschen dennoch nicht abschaffen. Man könne sie aber verkleinern. Das sei im Übrigen genau das, was die Rürup-Kommission vorgeschlagen habe.    http://focus.msn.de/finanzen/versicherung  (zitat)

 

Die Orientierung auf die Zukunft will Müntefering jetzt wieder schärfen - weniger im Hinblick auf die Errichtung eines Eigenheims allerdings, sondern vielmehr auf die finanzielle Absicherung im Alter. Denn eines stellt der heute im Kabinett verabschiedete Rentenversicherungsbericht unmissverständlich fest: "In Zukunft wird seinen Lebensstandard nur erhalten können, wer die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und staatliche Förderung nutzt, um eine private Vorsorge aufzubauen."

Eine Kürzung schließt die Bundesregierung bis 2009 zwar aus, doch selbst die Festschreibung des bisherigen Niveaus gibt es nur auf Kredit: Ein so genannter Nachholfaktor soll ab 2012 greifen und einen Teil der dann zu erwartenden Rentensteigerungen kassieren. Real müssen die Ruheständler also auch in Zukunft mit Einbußen rechnen, weil die Inflation einen Teil der Kaufkraft wegfrisst.

Ab 2009 dann wird's auch für die Berufstätigen ungemütlich. Wer dann in den Ruhestand geht, kann nur noch mit einer gesetzlich Mindestrente in Höhe von 49,9 Prozent des allgemeinen Durchschnittsgehalts rechnen - nach Sozialabgaben und vor Steuern. Bislang garantiert der Staat 52,2 Prozent, von 2019 an soll dieser Wert noch einmal auf 46,3 Prozent abgesenkt werden.

 

 

Ab 2009 sinkt die gesetzliche Mindestrente

 

Und damit ist die Liste der Grausamkeiten noch keineswegs vollständig. So ist der Anstieg der Altersgrenze zumindest koalitionsintern bereits beschlossene Sache. Vom Jahr 2012 an wird sie schrittweise heraufgesetzt. Ab 2029 dann gilt für alle ein Rentenalter von 67 Jahren, es sei denn man hat schon vorher 45 Berufsjahre auf dem Buckel.

Trotzdem soll der Beitragssatz schon 2007 wieder steigen - von 19,5 auf 19,9 Prozent. Erst ab 2013 ist leichte Entspannung in Sicht. Allerdings bleibt für das Jahr 2008 nach derzeitiger Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung eine Finanzlücke von 600 Millionen Euro. Sie soll - wenn erforderlich - durch eine Zahlung aus dem Bundeshaushalt geschlossen werden. Noch leistet Finanzminister Peer Steinbrück massiven Widerstand gegen diese Pläne. Die endgültige Entscheidung soll erst im Sommer 2007 fallen.

Gleichwohl gibt sich Müntefering überzeugt davon, dass die Rentner auch in Zukunft nicht schlechter wegkommen werden. Voraussetzung sei allerdings, dass konsequent in die private Altersvorsorge investiert werde. Ermutigend sei in diesem Zusammenhang der steigende Anteil der Arbeitnehmer, die über eine Betriebsrente abgesichert seien - ein Erfolg der so genannten Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer vier Prozent des Bruttolohns steuer- und Abgabenfrei zurücklegen können.

 

Keine Pflicht zur Riesterrente

 

Zwar bleibe die gesetzliche Rente auch künftig "das wichtigste Alterssicherungssystem für die Bevölkerung", versicherte Müntefering. "Die Menschen müssen zusätzlich privat für ihr Alter vorsorgen", fügte er aber hinzu. Eine Pflicht zu einer solchen Privatvorsorge solle es jedoch zunächst weiterhin nicht geben. Stattdessen sei vorgesehen, die so genannte Riester-Rente ab 2008 für Familien attraktiver zu machen, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag. Dagegen solle die Entgeltumwandlung, ein wichtiges Instrument zur Förderung betrieblicher Zusatzversorgung, nach jetzigem Stand wie geplant 2008 auslaufen.

Rund zehn Prozent des Bruttoeinkommens müssten die Arbeitnehmer sparen, um die Einbußen zu kompensieren, rechnen die Statistiker vor, etwa durch einen Riester-Sparvertrag oder den Kauf einer Immobilie. Doch eine solche Quote bleibt reines Wunschdenken. Bislang haben lediglich 4,7 Millionen Arbeitnehmer einen Riestervertrag unterschrieben. Nach einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Postbank legen die wenigsten Geld für das Alter zurück. Insbesondere die Unter-30-Jährigen schätzten die Aussichten in der Zukunft völlig falsch ein.

Sorgen bereiten auch die Geringverdiener. Bei ihnen ist die Quote der Riester-Sparer besonders gering. Grund dafür ist aber nicht allein Sorglosigkeit oder fehlende Information - häufig bleibt den Haushalten am Ende eines Monats einfach kein Geld mehr übrig.

Angesichts dieser Situation befürchten nicht nur die Vertreter der Sozialverbände Verwerfungen im sozialen Gefüge. "Die Rentner werden die großen Verlierer der Großen Koalition sein", kritisierte VdK-Präsident Walter Hirrlinger die Pläne. Der Sozialbeirat unter Führung des Wirtschaftsweisen Bert Rürup unterstützt zwar im Prinzip die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters, doch ohne flankierende Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeute sie nichts anderes als eine versteckte Rentenkürzung.   http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,405015,00.html   ( zitate)

 

Die neue Altersgrenze

 

Viele Arbeitnehmer würden gerne früher in Ruhestand gehen, als es die Rentenversicherung vorsieht. Bis Ende 2005 ging das ab dem 60. Lebensjahr problemlos für alle, die arbeitslos waren oder unter die Altersteilzeit-Regelung fielen. Die einzige Einschränkung war, dass die Vorruheständler auf Rente verzichten mussten – maximal kam ein Abschlag von 18 Prozent zusammen.

 

Mindestens 63 Jahre

 

Seit Januar 2006 steigt die Eintritts-Schwelle für die Altersrente in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr, wie der „Deutsche Rentenversicherung Bund“ klarstellte. Die Anpassung erfolgt in den Jahren 2006 bis 2008. Mit der Anhebung wurde die Möglichkeit abgeschafft, bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand zu wechseln.

Auf eine weitere Regelung wies der Verband hin: Alle Versicherten, die zwischen Dezember 1948 und Dezember 1951 geboren wurden, können ihre Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit in der frühestens mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Für sie gibt es jedoch besondere Vertrauens-Schutzregelungen. Danach können „diese Versicherten auch dann weiterhin mit dem 60. Lebensjahr die Rente in Anspruch nehmen, wenn sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 bereits eine Kündigung vorlag", erläuterte Experte Ulrich Theil. Allerdings müsste auch dieser Personenkreis Rentenabschläge in Kauf nehmen.  (zitat)